Anrufbeantworter im Krankheitsfall

Tel 07042-33722

 

Kernzeitbetreuung

Tel 07042-3708813

Anmeldeformulare

 Betreuungsangebot

Elternbeiratsvorsitzende

EB-Vorsitzende: Frau Hansen, Stellv. Frau Abel

 

Elternvertreter

Klasse 1: Frau Bentz, Frau Rau

Klasse 2a: Frau Kugler, Frau Abel

Klasse 2b: Frau Rieger, Herr Karus

Klasse 3: Frau Bergmann, Frau Arning

Klasse 4: Frau Hansen, Frau Collmer

 

Vertreter in der Schulkonferenz

Isabel Hansen

Maren Abel

Jennifer Kugler

Elternvertreter 2023 / 2024"

Der Elternbeirat"

 

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter.

Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat wiederum wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.

 

“Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule.

Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben

der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information

und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten

und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren

Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die

Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und

Schulträger beraten und unterstützt.“

 

(SchG § 57)

Die Schulkonferenz"

 

Als Mitglieder der Schulkonferenz sind Eltern an allen wichtigen Entscheidungen, die die Schule betreffen,

 beteiligt und können so direkten Einfluss auf wichtige Bereiche des Schullebens nehmen.

 

“Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe,

das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern,

bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten,

die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen“

 

 

So beraten und entscheiden Eltern z.B. mit über die Verwendung der Haushaltsmittel,

die Einrichtung zusätzlicher Lehr-, Förder- und Kursangebote, die Schulordnung und vieles mehr.

(SchG § 47)