Anrufbeantworter im Krankheitsfall
Tel 07042-33722
Kernzeitbetreuung
Tel 07042-3708813
Betreuungsangebot
Elternbeiratsvorsitzende
EB-Vorsitzende: Frau Hansen, Stellv. Frau Abel
Elternvertreter
Klasse 1: Frau Bentz, Frau Rau
Klasse 2a: Frau Kugler, Frau Abel
Klasse 2b: Frau Rieger, Herr Karus
Klasse 3: Frau Bergmann, Frau Arning
Klasse 4: Frau Hansen, Frau Collmer
Vertreter in der Schulkonferenz
Isabel Hansen
Maren Abel
Jennifer Kugler
Elternvertreter 2023 / 2024"
Der Elternbeirat"
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter.
Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat wiederum wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
“Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule.
Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben
der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information
und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren
Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die
Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und
Schulträger beraten und unterstützt.“
(SchG § 57)
Die Schulkonferenz"
Als Mitglieder der Schulkonferenz sind Eltern an allen wichtigen Entscheidungen, die die Schule betreffen,
beteiligt und können so direkten Einfluss auf wichtige Bereiche des Schullebens nehmen.
“Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe,
das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern,
bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten,
die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen“
So beraten und entscheiden Eltern z.B. mit über die Verwendung der Haushaltsmittel,
die Einrichtung zusätzlicher Lehr-, Förder- und Kursangebote, die Schulordnung und vieles mehr.
(SchG § 47)